Versicherung:
Die Schulungsdauer gilt bei der Rentenversicherung als anrechnungsfähige Ausfallzeit. Eine entsprechende Bestätigung erhalten Sie auf Anfrage während des Vorbereitungslehrganges. Für den gesetzlichen Versicherungsschutz (Krankenkasse, etc.) hat jeder Teilnehmer selbst zu sorgen. Eine entsprechende Bestätigung ist bei Lehrgangsbeginn vorzulegen.
Unterkunft:
Für die Dauer des Lehrganges können wir den Teilnehmern, auf Wunsch, geeignete Kontaktadressen zur Verfügung stellen.